Naturschutzgesellschaft Vorpommern 
 

Mitgliederversammlung am 17.12.22

Naturschutzgesellschaft Vorpommern e.V.
Insel Ruden 1
17440 Kröslin

Liebe Mitglieder,
hiermit lädt der Vorstand alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung unseres Vereines "Naturschutzgesellschaft Vorpommern e.V." am 17.12.2022 im Stadtgeschichtlichen Museum, Rathausplatz 6, 17438 Wolgast um 14 Uhr ein. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnungspunkte rechnen wir mit einer Dauer bis ca. 17 Uhr, inkl. einer kleinen Pause.

Die Liste der Tagesordnungspunkte lautet bislang wie folgt:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vorstands
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Entgegennahme des Jahresberichts für die abgelaufenen Geschäftsjahre und Entlastung des Vorstands
4. Änderung der Satzung: Änderung der Pragraphen mit dem jeweils folgenden Wortlaut:
§1(2) Der Verein hat seinen Sitz auf der Insel Ruden und soll im Vereinsregister Stralsund eingetragen werden.
§6(3) Es kann ein Kassenprüfer aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden. Dieser prüft den geschäftsführenden Vorstand unabhängig. Die Bücher sind dem Kassenprüfer zur Verfügung zu stellen. Der Kassenprüfer ist kein Organ des Vereins.
§7(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Der Termin ist vorzugsweise im 1. Quartal des Jahres zu wählen. Die Einladung ist mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an alle Mitglieder zu richten. Dazu verwendet der Vorstand die ihm zuletzt bekannten E-mail Adressen der Mitglieder. Eine Aktualisierung obliegt den jeweiligen Mitgliedern.
§7(3) Sachanträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen vor ihrer Einberufung in Schriftform beim Zustand eingegangen sein. Dringlichkeitsanträge sind binnen 7 Tagen nach Einladung zur Mitgliederversammlung in Schriftform an den Vorstand zu richten. Von Dringlichkeitsanträgen ausgeschlossen sind Satzungsänderungen, Beitragserhöhungen und Vorstandswahlen. Über die endgültige Tagesordnung entscheidet der Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung.
§7(9) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind niederzuschreiben und vom Versammlungsleiter sowie dem protokollführenden Vereinsmitglied zu unterzeichnen. Die Protokolle der Mitgliederversammlung werden den Mitgliedern per E-Mail innerhalb von 4 Wochen zugesandt.
§7(10) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist dann einzuberufen, wenn es aus Sicht des Vorstandes das Vereinsinteresse erfordert oder durch mindestens ein Drittel der Mitglieder, unter Angabe der Gründe und des Zweckes, in Schriftform beim Vorstand eingefordert wird.
§8(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Ein erweiter Vorstand mit bis zu 3 Beisitzern ist möglich.
§8(6) Verteter im Sinne des §26 (2) ist der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Jeder ist nach vorheriger Beschlussfassung allein vertetungsberechtigt. Kommt in einer Beschlussfassung keine Mehrheit zustande, ist der erweiterte Vorstand mit den Einzelstimmen seiner Mitglieder in die Mehrheitsentscheidung einzubeziehen. Es entscheidet die relative Mehrheit.
§8(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, kann diese durch Einberufung des erweiterten Vorstandes hergestellt werden. Vorstandsbeschlüsse werden nach relativer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Eine Beschlussfassung im Umlauf via E-Mail ist zulässig.
§8(9) Der erweiterte Vorstand setzt sich aus bis zu 3 Mitgliedern zusammen, die während der Vorstandswahl aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden können. Er übernimmt vorrangig beratende Funktion. Er ist zu Vorstandssitzungen einzuladen. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Protokolle der Vorstandssitzungen sind dem erweiterten Vorstand zur Verfügung zu stellen. Ein Stimmrecht besteht nur nach §8(6) und (8). Der erweiterte Vorstand genießt jedoch ein Vetorecht bei Vorstandsbeschlüssen, wenn er es mit der Gesamtheit der anwesenden Beisitzer ausübt. Nach Ausübung des Vetorechts entscheidet der Gesamtvorstand erneut mit den Einzelstimmen seiner Mitglieder. Beschlüsse des erweiterten Vorstandes sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln. Diese Beschlüsse sind in der folgenden Vorstandssitzung einzubeziehen.
§9(3) Das Vereinsvermögen fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Entziehung der Rechtsfähigkeit an den Naturschutzbund Deutschland (NABU) Regionalgruppe Usedom e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
5. Änderung des Vorstandes: Neuwahl des gesamten Vorstandes
6. Verschiedenes
Zu TOP 4 ist noch Folgendes hinzuzufügen:
Die umfangreiche Änderung der Satzung ist aus zwei Hauptgründen nötig. Zum Einen, um rechtskonforme Formulierungen zu gebrauchen. Zum Anderen, um bisherige Schwierigkeiten des Vereines zukünftig auszuschließen. Dies betrifft z.Bsp. Alleingänge von Vorstandsmitgliedern und Bereicherung am Vereinsvermögen. Die Position des Kassenwartes möchten wir auflösen, da diese nicht rechtlich vorgeschrieben ist und die Finanzgeschäfte somit durch den Vorstand selbst oder einen berufenen Geschäftsführer ausgeübt werden können.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand
Naturschutzgesellschaft Vorpommern e.V.
naturschutz-vorpommern.de
Insel Ruden 1
17440 Kröslin
Amtsgericht Stralsund
VR 10138